Leitfaden zur Biosicherheit

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat einerseits eine Spezialisierung der Betriebe und andererseits eine Zunahme der Betriebsgrössen zur Folge. Wegen der Zunahme des internationalen Tier- Waren- und Personenverkehrs, sowie aufgrund der aktuellen Seuchenlage (z.B. stetiges Ausbreiten der Afrikanischen Schweinepest (ASP), nimmt die Gefahr von grossen wirtschaftlichen Schäden bei einem Eintrag von pathogenen Erregern stetig zu. Daher sind Massnahmen gefordert, um Betriebe möglichst vor dem Eintrag krankmachender Erreger oder Krankheiten zu schützen.

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1. Was ist Biosicherheit?

Unter Biosicherheit versteht man alle Massnahmen, welche das Risiko eines Krankheits- oder Erregereintrags respektive das Ausbreiten von Erkrankungen, welche Gesundheit, Wohlbefinden oder die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen, reduzieren. Man unterscheidet zwischen «externer Biosicherheit» und «interner Biosicherheit».

2. Was bedeutet externe und interne Biosicherheit?

Externe Biosicherheitsmassnahmen schirmen den Betrieb nach aussen ab, um so den Erregereintrag in den Betrieb zu verhindern oder zu reduzieren.

Zum Beispiel: Erregereintrag durch Tierzukauf, Personenverkehr, Lastwagen und andere Vektoren.

 

Interne Biosicherheitsmassnahmen reduzieren oder verhindern die Ausbreitung von Erregern sowohl innerhalb eines Betriebes, als auch zwischen unterschiedlichen Tierarten oder Altersgruppen in einem Betrieb.

Zum Beispiel: Erregerverbreitung mit Stiefeln, schmutzigen Händen oder via Instrumenten

3. Warum soll ich meinen Betrieb schützen?

 

  • Tiergesundheit: Mit Nutztieren werden Lebensmittel erzeugt! Eine gute Tiergesundheit ist Voraussetzung für das Wohl der Tiere und reduziert zudem das Risiko einer Übertragung von krankmachenden Keimen auf das Betreungspersonal und einer Übertragung via Lebensmittel auf den Menschen. Biosicherheitsmassnahmen kommen somit der Gesundheit des Einzeltieres als auch dem Tierbestand, dem Betreuungspersonal sowie den Konsumenten zu Gute. Mit Biosicherheitsmassnahmen können einerseits die Einschleppung von krankmachenden Keimen und andererseits der Infektionsdruck innerhalb der Betriebe oder zwischen den Alterskategorien gesenkt werden. Betriebe mit guten Biosicherheitsstandarts sind weniger krankheitsanfällig und brauchen weniger Antibiotika!
     
  • Wirtschaftlichkeit: Ein Krankheitsausbruch beeinträchtig nicht nur das Wohl der Tiere, sondern führt zu wirtschaftlichen Einbussen wie zum Beispiel erhöhten Abgangsraten, sinkenden Leistungen (Fruchtbarkeit, verminderte Masttageszunahmen) erhöhten Tierarztkosten oder Mindererlös bei der Schlachtung.
     
  • Verbraucherschutz/Produkthaftung: Der Verbraucher hat ein Recht auf hygienisch unbedenkliche und gesunde Lebensmittel, d.h. er sollte sich darauf verlassen können, dass die Produkte frei von Zoonoseerregern (Salmonellen) und/oder Antibiotikarückständen sind. Ist dies nicht der Fall, kann der Lebensmittelproduzent für das Inverkehrbringen von fehlerhaften Produkten zur Rechenschaft gezogen werden.
     
  • Eigene Gesundheit: Eine Vielzahl von Erregern wie Rotlauf, Salmonellen, MRSA, Streptokokken oder Influenza und andere mehr, sowie Antibiotikaresistenzgene können vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragen werden.

 

4. Wodurch ist mein Betrieb hauptsächlich gefährdet?

Der Zukauf oder Umstallen kranker oder stummer Trägertiere aber auch Alpungen und Ausstellungen stellen das grösste Risiko für den Kontakt mit krankmachenden Keimen oder die Einschleppung von Erregern in den Bestand dar. Stumme Trägertiere sind in der Regel nicht krank, scheiden aber Erreger aus (z.B. Salmonellen oder BVD).

Ein weiterer Risikofaktor zum Eintrag von krankmachenden Erregern sind sogenante belebte Vektoren wie Personen, Schadnager, Vögel, Insekten, Wildschweine, Hunde Katzen, respektive unbelebte Vektoren wie Geräte, Instrumente, Lastwagen, Futter, Wasser, Stroh, Samen etc.

Atemwegserreger können auch an Aerosole (Wassertröpfchen in der Luft) gebunden sein und vor allem in der feuchten Jahreszeit kilometerweit über die Luft getragen werden. Dabei ist die Tierdichte in einer Region ein weiterer Risikofaktor. Je tierdichter eine Region ist, umso höher ist das Risiko einer Übertragung über die Luft.

 

5. Abschirmung gegen Aussen

Abschirmung gegen Aussen (externe Biosicherheitsmassnahmen)

Ziel: Vermeidung/Reduzierung des Eintrags von krankmachenden Erregern in einen Bestand.

Zum Beispiel: Umzäunung, Hygieneschleuse, Schadnagerbekämpfung

 

 

Schutzmassnahmen beim Tierzukauf und Warenverkehr

  • Zukauf von Tieren aus möglichst wenig Herkünften mit bekanntem Gesundheits-und Impfstatus
     
  • Eingliederung von zugekauften Zuchttieren über einen vom restlichen Betrieb getrennten Quarantänestall (optimale Quarantänedauer sechs Wochen, minimal drei Wochen)
     
  • Hof darf nur von sauberen Fahrzeugen angefahren werden (ansonsten Tierverlad ausserhalb des Betriebsareals)
     
  • Einhaltung der Anfahrtsreihenfolge beachten (Zuchtbetrieb-Mastbetrieb; SGD A-R, SGD A, Nicht-SGD-Betrieb)
     
  • Tierverlad über eine wenn möglich betriebseigene Verladerampe
     
  • Reinigung (und Desinfektion) des befestigten Verladeplatzes und der Verladerampe sowie der Treibbretter nach Tier-, oder Warentransport
     
  • Anfahrtswege für Futtersilos, Güllekasten,Tierverlad, Kadaverentsorgung sollten so angelegt sein, dass mögliche Erreger nicht durch das Betriebspersonal in den Stall eingeschleppt werden
     
  • wenn immer möglich nur betriegbseigene Geräte benutzen, ansonsten Reinigung und Desinfektion (R+D) von überbetrieblich genutzten Gegenständen wie z.B. Viehanhänger, Klauenstand, Narkosegerät, Güllewagen etc.

 

Schutzmassnahen beim Personenverkehr

Ziel: Vermeidung des Eintrags und der Verbreitung von Erregern durch den Mensch
 

  • Betreten des Stalles über eine Hygieneschleuse (sauberes Desinfektionsbecken), Handwaschgelegenheit und Händedesinfektion)
     
  • betriebseigene, saubere Kleidung für Besucher und Betreuungspersonal (Stiefel, Mantel, Kopfbedeckung, Handschuhe)
     
  • Kleidungs- und Stiefelwechsel sowie Händewaschen beim Wechsel von Stallungen mit unterschiedlichen Tiergattungen oder Alterskategorien

 

 

Schutznahmen gegen Schadnager, Fliegen, Mücken und Vögel

Ziel: Vermeidung des Eintrags und der Verbreitung von Erregern durch Schadnager, Insekten, Vögel

Schädlinge und andere Tierarten können eine Vielzahl von Erregern einen Betrieb einschleppen und die Erreger nach Aufnahme über lange Zeit ausscheiden ohne selber krank zu werden. Mäuse können z.B. nach der Aufnahme von Brachyspiren diese über ein halbes Jahr lang ausscheiden.
 

  • Kontinuierliche Schadnagerbekämpfung (regelmässige Kontrolle, Lageplan, Dokumentation)
     
  • Futter so lagern, dass Schadnager und Vögel keinen Zugriff haben
     
  • Brutstätten, Zugangswege für Mäuse und Ratten beseitigen. Mäuse haben einen Radius von wenigen Metern im das Nest herum, während Wanderratten von über Aussen in den Stall eindringen und einen Radius von mehreren Hundert Metern haben
     
  • Kontinuierliche Fliegen- und Mückenbekämpfung durch regelmässiges Umspülen (Zerstörung der Brutnester) oder Ausbringen von Frassgiften und larviziden Fliegenbekämpfungsmitteln resp. Schlupfwespen oder Güllefliegen
    Merke: 80% der Fliegenpopulation liegen als Eier, Larven oder Puppen vor und es ist daher nicht zielführend nur die ausgewachsenen Fliegen zu bekämpfen. Die Entwicklung vom Ei zur ausgewachsenen Fliege dauert im Sommer eine Woche! Durch häufiges Ausmisten können Brutnester vermieden werden
     
  • Verhinderung des Vogeleinflugs durch Montage von Netzen sowie Verhinderung von Nistmöglichkeiten, resp. Ansiedlung eines natürlichen Feindes (wie z.B. Falke)
     
  • Verschliessen von Ritzen, Fugen, Schlupflöchern, damit Schadnager und Vögel nicht eindringen können

 

Schutzmassnahmen gegen Haustiere

Katzen und Hunde können Infektionserreger über Pfoten, Fell, Kot und andere Ausscheidungen in den Betrieb einschleppen und verbreiten oder auch in Nachbarbetriebe weiter tragen.
 

  • Katzen und Hunde sollten deshalb nicht im Stall direkt bei den Tieren gehalten werden

 

Schutzmassnahmen gegen Wildtiere

Die Wildtierpopulation ist häufig mit Erregern infiziert, welche bei den Nutz- und Haustieren infolge Bekämpfungsprogrammen eliminiert worden sind und stellen somit ein potentielles Risiko für unsere Nutztiere dar. Daher gilt es einen direkten Kontakt mit Wildtieren zu verhindern.

 

Mögliche übertragbare Erkrankungen durch Wildtiere sind:

  • auf Rinder: Paratuberkulose, Tuberkulose, Coxiellose und Tollwut
  • auf Schweine: Enzootische Pneumonie (EP), PRRS, Afrikanische Schweinepest, Echinococcose (Fuchsbandwurm)

 

Massnahmen:

  • Umzäunung des Betriebsgeländes
     
  • Ausläufe und Weiden: doppelte Umzäunung, oder andere bauliche Massnahmen wie Gebäudespiegelung mit Ausläufen nach innen
     
  • Kadaverlagerung in dichten, gut abgeschlossenen Behältern
     
  • Nachgeburten, Abortmaterial und Totgeburten oder umgestandene Saugferkel via Kadaversammelstelle entsorgen. Grössere Tiere wir Rinder/Kälber auf eigenen Lagerplatz mit stabiler Abdeckung

 

5. Abschirmung gegen Innen

Schutzmassnahmen gegen Erregerverbreitung innerhalb des Betriebes (interne Biosicherheitsmassnahmen)

Ziel: Vermeidung/Reduzierung der Verbreitung oder Übertragung von krankmachenden Erregern innerhalb eines Bestandes oder zwischen den Altersgruppen

 

Kranke Tiere scheiden massenhaft Erreger aus. Daher ist eine regelmässige Kontrolle des Gesundheitszustandes sehr wichtig.
 

  • Kranke Tiere wenn möglich von den gesunden separieren und sofort behandeln oder töten bei geringer Heilungschance
     
  • Betreuung von «jung nach alt» und von «gesund nach krank». Geräte und Instrumente nach einem Einsatz bei kranken Tieren reinigen.
     
  • Stiefel- und Handreinigung zwischen den einzelnen Stallabteilungen vor allem nach der Versorgung kranker Tiere
     
  • Raumbelegung im Rein-Raus Verfahren
     
  • Reinigung und Desinfektion (R+D) und 3-tägige Leerzeit vor Neubelegung

 

Kleider/Geräte/Instrumente

Schmutzige Kleider und Hände sowie mehrfach benutzte Geräte und Instrumente sind ein grosses Risiko, um Erreger von Tier zu Tier oder im eigenen Betrieb zu verbreiten.
 

  • Regelmäsiges Wechseln und Waschen der Stallkleider, Verwendung von Papierhandtüchern zum Händetrocknen
     
  • regelmässige R+D (Zähneschleifgerät, Treibbrettern, Boluseingeber, Oberkieferschlinge, Klauenmesser, Schaufel, Schorrer, Zugstricke oder -ketten und Stiefel etc.)
     
  • Verwendung von Einwegsinjektionsnadeln und -spritzen. Diese sollten nach Gebrauch entsorgt werden. Falls Mehrwegkanülen verwendet werden, sollten diese nach Gebrauch gründlich und heiss gereinigt und anschliessend getrocknet werden

 

Kadaver-Lagerung und -entsorgung

Verendete oder getötete Tiere stellen ein hohes Risiko für den Tierbestand dar. Durch austretende Flüssigkeiten oder über Schadnager und andere Tiere können Erreger auf gesunde Tiere oder auf Menschen (Zoonosen) übertragen werden. Auch Nachgeburten, Aborte oder Totgeborene, sowie umgestandene oder erdrückte Ferkel müssen über die Kadaversammelstelle entsorgt werden.
 

  • Bei Kontakt mit Kadavern oder Nachgeburten zwingend Handschuhe tragen (Achtung Zoonose-Erreger)
     
  • Um «Schleifspuren» und das Austreten von Körperflüssigkeiten zu vermeiden, Kadaver nicht durch den Stall schleifen, sondern mit Schubkarre, Frontlader usw. aus dem Stall bringen
     
  • Tote Tiere niemals im Stall eröffnen, sondern möglichst an der Kadaverabholstelle
     
  • Kadaverlagerung ausserhalb der Stalles in einer dicht abgeschlossenen Tonne/Kiste (Schwein) oder auf einem befestigten Lagerplatz (Rinder) mit stabiler Abeckung, welcher gründlich gereinigt werden kann
     
  • strikter Kleiderwechsel und gründliches Händewaschen nach Kadaverentsorgung

6. Was bedeutet Reinigung und Desinfektion?

Ziel: Unterbrechung von Infektionsketten und Senkung des Infektionsdruckes durch Reduzierung der Keimmenge.
 

Mit richtiger Reinigung und anschliessender Desinfektion kann die Erregerdichte massiv gesenkt werden (um mehrere Milliarden oder Millionen je nach Ausgangsmenge). Vor der Neubestossung müssen gereinigte Räume gut abgtrocknet werden (Aufheizen oder Leerzeit von 3-4 Tagen einhalten), da sich Restkeime bei Feuchigkeit schnell wieder vermehren können. Vor der Einstallung von Abferkelsauen müssen Sauen mit Wasser und Seife gewaschen (und entwurmt) werden.

 

7. Was heisst «gute Reinigung»?

Eine Reinigung wird als gut beurteilt wenn:

a) überall die ursprüngliche Farbe und Struktur ersichtlich ist
b) und das abfliessende Wasser sauber ist

 

8. Wie reinige ich richtig?

Grundkonzept der Reinigung
 

Grobreinigung (besenrein)
 

Einweichen:

  • Durch Zugabe von Reinigungsmitteln (Seife = Laugen) zum Wasser wird die Oberflächenspannung herabgesetzt, Schmutzschichten quillen auf und Fette werden wasserlöslich gemacht, was zum beschleunigten Entfernen des Schmutzes führt. Die Einwirkzeit sollte ca 3 h betragen. Die Zugabe von Reinigungsmitteln spart Arbeitszeit, reduziert den Wasserverbrauch und schont die Infrastruktur (weniger langes Einwirken mit dem Hochdruckreiniger)
     
  • Elektrische Anlagen, Kabel sowie Kabelverbindungen sollten sorgfältig und vorsichtig gereinigt oder vorgänging entfernt werden
     

Hochdruckreinigen:

  • sauberes Entfernen des eingeweichten Schmutzes mit Hochdruckreiniger
     
  • Heisswassergeräte haben den Vorteil, dass sich der Schmutz besser löst und der Wasserdruck reduziert werden kann. Allerdings verursachen sie eine viel grössere Menge an Aerosolen (Wassertröpfen), an welche sich Keime anhaften können und auf diese Weise im ganzen Stall verteilt und gereinigte Oberflächen wieder rekontaminieren
     
  • Reinigungsmittel müssen gründlich abgespült werden, da diese mit Desinfektionsmitteln (Säuren) interagieren
     

Abtrocknen lassen:

  • Schneller Entzug der Restfeuchtigkeit, um Keimwachstum zu reduzieren
     
  • Vermeidung von Verdünnungseffekt des Desinfektionsmittels
     
  • Notfalls Aufheizen des Stalles

9. Was heisst Desinfektion?

Ziel: Abtöten von grossen Mengen krankmachender Keime, um wieder ein Gleichgewicht zwischen «guten und bösen» Keimen zu erlangen.

Tatsache ist, Desinfektionsmittel töten nicht nur krankmachende sondern auch «gute» Keime! Bei gehäuftem Auftreten von Erkrankungen in einem Bestand besteht aber ein Ungleichgewicht zwischen «guten und bösen» Keimen. Mit einer korrekten Desinfektion nach einer gründlichen Reinigung kann die Erregermenge nochmals um einen Faktor 5-6 verringert werden. Da Schmutz (Eiweissfehler) sowie tiefe Temperaturen (Kältefehler) die Wirkung von Desinfektionsmittelherabsetzen oder diese inaktivieren, sind eine gründliche Reinigung und Temperaturen um 20°C wichtige Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Desinfektion. Im Weiteren beinflussen Art und Menge des Erregers, Wirkstoffgruppe, Konzentration und Einwirkzeit des Desinfektionsmittels den Erfolg einer Desinfektion. Besprechen Sie die Desinfektion mit ihrem Tierarzt.

 

10. Wann soll zwingend desinfiziert werden?

  • Beim Vorhandensein von gesundheitlichen Problemen wie MMA/PPDS, Durchfall, Gelenksentzündungen, Ferkelruss, Nabelentzündungen etc.
     
  • Bei Problemen mit antibiotikaresistenten Keimen

 

11. Wie desinfiziere ich korrekt?

  • ausführende Person sollte wasserdichte Schutzkleidung, Schutzbrille und Handschuhe tragen
     
  • Ausbringen des Desinfektionsmittels nach vorgängiger gründlicher Reinigung in leicht abgetrockneten Stallungen entweder mit Giesskanne oder Hochdruckreiniger mit Zusatz
     
  • Berechnen der benötigten gebrauchsfertigen Desinfektionsmittelmenge: Raumfläche x 1.7 x 0.4 Liter/m2 x vorgegebene Konzentration (z.B 2%) = Menge der gebrauchsfertigen Desinfektionslösung
     
  • Einwirkzeit minimal 2 h, danach Raum abtrocknen lassen oder aufheitzen (Desinfektionmittel nicht abspülen!!)

12. Häufige Fehler bei Reinigung und Desinfektion

Häufige Fehler bei Reinigung und Desinfektion

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